Meine Frage zum Namen bezieht sich auf Punkt 1 im Formular zur Gewerbe-Anmeldung. Da steht: "Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform" Heißt das, ich lasse das frei, oder kommt da mein Name rein, oder kann ich mir was hübsches aussuchen, wie z.B. "Babyschritte Media" oder so?
Ich habe das Formular nicht im Kopf, aber spontan würde ich sagen, dass du da gar nichts einträgst, denn du hast ja nix in einem Register eingetragen oder?
Ich dachte ich müsste nicht dazu schreiben, dass es um das Gewerbe "Youtube" geht.
Na kann ja sein das du nebenher auch Babykleidung verkaufst oder sowas Für YouTube reicht auf jeden Fall ein simpler Gewerbeschein. Einzelunternehmen ist im Prinzip ein Sammelbegriff für alles was man einzeln macht, dass könnte z.B. auch eine 1-Mann GmbH sein. Freiberufler ist bei Werbeeinnahmen übrigens auch nicht richtig, denn dazu zählen nur im EStG aufgezählte (oder wenigstens ähnliche) Berufe - da wird gerne mal was verwechselt, aber das nur am Rande. Da du also dann Gewerbetreibende wärst, fällst du auch unter die Gewerbesteuer. Als natürlich Person hast du aber einen Freibetrag von irgendwas über 20.000€ - wird dich also wohl erstmal nicht betreffen.