Ich weiß nicht ob mein Arbeitsvertrag verlängert wird. Und der läuft bis Ende des Monats. Also 1 1/2 Wochen noch.
Muss man sich nicht eigentlich 3 Monate oder so vorher arbeitslos melden, falls der Arbeitsvertrag endet, und dementsprechend auch 3 Monate vorher Bescheid bekommen?
Sie wollen auf jeden Fall verhindern, dass jemand in irgendeiner Weise entweder verschleiert, dass ein Link ein Affiliate Link zu Amazon ist oder den Eindruck erweckt, er (oder seine Seite) wäre mehr als "nur" Teilnehmer des Programms.
Das ist zwar richtig, dürfte für die Prüfung um die es hier geht aber irrelevant sein, da ja noch gar keine Teilnehmerschaft besteht.
21. Sie entalten sich der Integration der Amazon-Website oder von Teilen davon in Frames auf Ihrer Website, einschließlich der Anzeige in einem integrierten Internetbrowser (z. B. WebView) innerhalb einer mobilen Anwendung. Die Anzeige eines Partner-Links auf Ihrer Website in Übereinstimmung mit den Teilnahmebedingungen wird jedoch nicht als Framing der Amazon-Website betrachtet.
Meines Wissens bezieht sich das darauf, dass man nicht die Amazon Seite mit Reflink als iframe auf seiner Webseite einbinden darf. Das war früher ein halbwegs verbreiteter Trick, um das Reflink Cookie in die Browser der Besucher zu kriegen, ohne dass diese vorher einen Reflink anklicken müssen. Der Iframe wurde dann einfach 1x1px groß gemacht, damit der Besucher das nicht mal merkt. Im Prinzip hat man dem Besucher damit sein Reflink Cookie heimlich untergejubelt.
Das Zeigen der Seite in einem Video dürfte im Allgemeinen eigentlich weniger eine Rolle spielen, würde ich vermuten. Ich kenne aber die Bedingungen für Social Media Seiten nicht, die sind meines Wissens anders als bei eigenen Webseiten.
Wo kann man sich eigentlich die restlichen Teilnehmer-Videos von 2020 angucken? Die Videos, die unter dem Link zusehen sind, gehen ja nur bis Ende 2019.
Aktuell nirgendwo. Muss die Seite mal überarbeiten.
Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Ein Gewerbe brauchst du theoretisch immer dann, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Ein Einzelunternehmen anzumelden tut aber nicht weh und ist eigentlich schnell gemacht. Kostet je nach Amt ca. 30€.
[ Ich habe kürzlich gelesen, dass man bei unter 410€ Gewinn im Jahr kein Gewerbe benötigen würde und eine Angabe in der Steuererklärung reicht. Meiner Ansicht nach ist das aber falsch, ich kenne das mit den 410€ nur aus dem so genannten Härteausgleich Gesetz. Da geht es aber meines Wissens nur darum, dass nebengewerbliche Einkünfte bis 410€ steuerfrei sind. Dass man deswegen kein Gewerbe anmelden müsste, geht daraus nach meinem Verständnis nicht hervor. ]
Ob du ein Geschäftskonto brauchst hängt vor Allem von deiner Bank ab. Die meisten Banken verbieten in ihren AGB die Nutzung eines privaten Kontos für geschäftliche Zwecke. Ob das in deinem Fall überhaupt auffallen würde, sei mal dahin gestellt, eine Kündigung des Kontos würde ich persönlich dafür nicht riskieren.
Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Das ist kein Fehler. Die Anzeige unten rechts zählt nur die reine Textlänge, beim Limit der Beitragslänge wird aber auch Formatierungs-Code mit eingerechnet. Daher hat das nichts miteinander zutun.
Ich habe die maximale Beitragslänge auf 50.000 Zeichen erhöht.
Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.