Hallo Treknerd, danke für die ausführliche Antwort. Und natürlich ist mir klar, dass hier niemand (!?) einen verbindlichen Rat geben kann.
Ich bin davon ausgegangen, dass klar ist, dass es um Youtube im Allgemeinen und Online-Marketing / Empfehlungsmarketing geht, wie wahrscheinlich bei vielen anderen hier.
Der Gewerbeschein sagt:
* Online-Marketing / Empfehlungsmarketing
* Durchführung und Vertrieb von Audio-Visions-Produktionen
* (Software-Entwicklung)
* (Grafikdesign)
* (Webdesign)
Deshalb gehe ich davon aus, dass der schon passt und ich keinen anderen brauche.
Und dann ist es naheliegend, dass Kamera, Mikrofon, Gimbal, Affinity, Final Cut Pro und Motion dafür die Arbeitsmittel für Videoproduktionen und für den Blog sind.
Zitat
Da du aber selbst am Zweifel bist, bzw. hier fragst, denke ich mal das du es über ein Gewerbe abrechnen magst was weder etwas mit der Werbebranche noch mit Videobearbeitung bzw. Fotoerstellung zu tun hat.
Nein, Zweifel habe ich an der Stelle nicht. Mir war unklar wie man sich einen Nachweis über private und betriebliche Nutzung vorstellen soll. Ich denke, dass ich die genannten Sachen als Betriebsausgaben angeben werde. Eine Argumentation habe ich an der Stelle ja.
Und ja, beim ersten mal muss man sich das schon durchkämpfen - es ist nämlich das erste mal, dass ich signifikante Kosten in Verbindung mit dem Gewerbe hatte, die ich zumindest teilweise wieder reinholen möchte.