Darf man von einem englisch sprachigen Video grob ins deutsc

  • Es hängt davon ab, ob der ursprüngliche Text eine eigene Kreativleistung war - zB ist das bei Liedtexten im Grunde immer der Fall.

    Anders sieht es bei Ratgebern aus, denn die meisten sind ja Allgemeinwissen, auf das sowieso niemand ein (c) hat - sowas kannst Du problemlos übersetzen und dann selber verwenden.

  • Vorweg:


    Ich bin kein Anwalt und möchte und darf keinerlei Rechtsberatung geben. Bitte informiere Dich, um verlässliche rechtliche Informationen zu bekommen, bei Fachanwalt*Innen, in diesem Fall für Medienrecht, um Deine Fragen zu Copyright-Bestimmungen zu klären.


    Meine Laien-Meinung:
    Kommt sicher auf den Einzelfall an und auf den Grad der Überlappung der Inhalte. Wenn man nur Dinge weglässt, sprich den Inhalt etwas kürzt und frei übersetzt, ist es für mein Gefühl immer noch ein klares Plagiat. Für die YT Content-ID ist das vermutlich keine automatische Erkennung, vor allem wenn Stimme, Bild-Inhalt und Sprache unterschiedlich sind. Trotzdem gibt es gute Chancen, wenn der Original-Autor des Texts Deinen Beitrag, egal ob als Video oder als Artikel, oder wie auch immer, entdeckt, dass er mit einem DMCA Takedown Erfolg haben könnte. DMCA Takedown Requests sind nach US-Recht für fast alle Plattformen bindend, und bei YT kann das zu einem Strike führen, drei Strikes = Kanal futsch. Bei Artikeln auf Websites wäre das eventuell ein Grund, um aus Adsense und vielleicht bei mehreren Vorkommen, aus dem Google-Ranking entfernt zu werden.


    Wichtig ist der Anteil an eigener Schöpfung dabei, wenn man nur übersetzt, eventuell kürzt, und ansonsten aber den Inhalt in Menge und Art der Ideen, Abfolge der Absätze, etc. nahezu identisch lässt, gibt es Möglichkeiten für Probleme. Je näher am Original, desto wahrscheinlicher. Auch auf Texte gibt es Copyright, Plagiarism wurde lange Zeit nur selten entdeckt, ist aber heute durch verbesserte technische Mittel immer leichter aufzuspüren.


    Im Idealfall würde ich soviel eigene Ideen, eigene Formulierungen, eigene Stichpunkte und Sichtweisen mit einfließen lassen, wie nur irgendwie möglich. Oder am besten einfach gleich einen ganz eigenen Inhalt erstellen, das ist vermutlich am Ende weniger Arbeit, als sich viel Mühe zu geben, ein Plagiat zu erstellen, das nicht so leicht als Plagiat erkennbar ist.


    Am Rande:

    Sehr wahrscheinlich können auf solche Fälle trainierte KIs mittlerweile diese Art von "nah dran"-Plagiaten recht schnell aufspüren und mit "85% Deckungsgleich"-Beurteilungen oder ähnlichen Markern versehen und automatische Meldung an den Urheber machen. Und es wird immer öfter danach gesucht, vor allem auch, weil die "Content-Creation"-KIs immer mehr werden, selbst auch ähnlich arbeiten und immer populärer werden. Die arbeiten meistens, indem sie Inhalte aus anderen Quellen "stehlen", umbauen, leicht anders formulieren und dann die "KI-Jockeys" dies als ihre eigenen Inhalte veröffentlichen.


    Ich vermute, das wird in den nächsten Jahren noch enorm viele Streitfälle um solche Plagiate geben. Und dabei geht es nicht nur um Texte, sondern auch um Bilder, Videos, Gesichter, etc. Ich bin gespannt, wie das ausgeht. Das werden für Medienrecht Anwälte vermutlich sehr lukrative Jahre, bis das alles halbwegs rechtlich geklärt ist.

  • Es hängt davon ab, ob der ursprüngliche Text eine eigene Kreativleistung war - zB ist das bei Liedtexten im Grunde immer der Fall.

    Anders sieht es bei Ratgebern aus, denn die meisten sind ja Allgemeinwissen, auf das sowieso niemand ein (c) hat - sowas kannst Du problemlos übersetzen und dann selber verwenden.

    Es handelt sich um psychologisches Wissen, das mehr oder weniger bekannt ist, denke ich mal.


    Sehr wahrscheinlich können auf solche Fälle trainierte KIs mittlerweile diese Art von "nah dran"-Plagiaten recht schnell aufspüren und mit "85% Deckungsgleich"-Beurteilungen oder ähnlichen Markern versehen und automatische Meldung an den Urheber machen.

    Hm, mein Video ist bereits ca. 4 Wochen draußen. Dann hätte es ja schon mal eine Beschwerde geben müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Halloforum () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Halloforum mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hm, mein Video ist bereits ca. 4 Wochen draußen. Dann hätte es ja schon mal eine Beschwerde geben müssen.

    Hätte können, muss aber nicht. Und sowas kann ja auch immer in Zukunft noch passieren. Es kann auch problemlos gut gehen und vielleicht 50mal und für mehrere Jahre ohne Probleme durchgehen, aber es ist halt ein Spiel mit dem Feuer.


    Manche tanzen jahrelang über glühende Kohlen, andere verbrennen sich dagegen gleich beim ersten Versuch. Wie es genau ausgehen wird, kann niemand sagen. Und nur weil es einmal oder 5mal geklappt hat, ist das keine Garantie, dass es immer gut ausgehen wird.

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