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Hi. Ich beschäftige mich gerade mit der Kleinunternehmerregelung bezüglich YouTube-Gewerbe, und finde keine Informationen, ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab. Nur erledigt YouTube das automatisch, weil wohl Reverse Charge vorgeschrieben ist. Dementsprechend könnte man, wenn man nur Adsense-Einnahmen erwartet auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, und sich die V…
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(Zitat von Steve) Noch nicht. Ich lese mich gerade zwecks Gewerbeanmeldung ein. Sind die für solche Fragen offen? Ich würde vermuten, dass die mich freundlich auf einen Steuerberater verweisen.
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(Zitat von Thomas Schmidt) Ja klar. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung muss Adsense ganz normal versteuert werden. Mir geht es lediglich darum, ob die Einnahmen, die quasi in Deutschland umsatzsteuerbefreit sind, weil die Umsatzsteuer bereits in Irland abgeführt wird, aus der Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung der jährlichen Umsatzobergrenze herausfallen, oder nicht. Das müsste eigentlich jeder YouTuber, der sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hat, wissen. Zumindest…
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(Zitat von Tobias) Die Frage ist schon ein bisschen knifflig. Aber eigentlich müsste es in Deutschland jedes Jahr hunderte YouTuber geben, die mit der Frage konfrontiert werden. Ich rechne so etwa mit 200€ Einnahmen bis Ende 2021. Da macht ein Steuerberater nicht wirklich Sinn. Hoffentlich meldet sich noch jemand.
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(Zitat von Steve) Ja, das werde ich auf jeden Fall versuchen. Wäre halt blöd, sich gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden, um im ersten Jahr 300€ Vorsteuer zurückzufordern, und dann, wenn es gut läuft, zwei Jahre später vierstellige Umsatzsteuern zusätzlich abliefern zu müssen. (Zitat von Thomas Schmidt) Genau darum geht es doch. Zu Beginn ist die Rückerstattung der Vorsteuern auf Investitionen in den Kanal sehr reizvoll. Gerade weil man ja nicht weiß, wo die Reise hin geht. Aber Jahr…
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Vielleicht ist ein Zahlenbeispiel etwas anschaulicher: (Zitat von Kilo) 22000€ sind es auch im Gründungsjahr. Aber sobald man die 22000€ einmal überschreitet, ist man Folgejahr raus aus der Kleinunternehmerregelung. Die 50000€ werden wenn ich das richtig verstanden habe dann relevant, wenn man innerhalb des Jahres darüber kommt, also von unter 22k auf über 50k durchstartet. Dann endet die Kleinunternehmensregelung bereits innerhalb des Wirtschaftsjahres. Fallbezogenes Beispiel: Viertes YouTube-J…
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(Zitat von Kilo) Das sehe ich anders. Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht…
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(Zitat von Kilo) Ich verstehe deinen Beitrag so, dass man nach dem ersten Jahr nur dauerhaft unter 50000€ bleiben muss. Man muss aber dauerhaft unter 22000€ bleiben, und kann nur in einem einzigen Jahr zwischen 22000€ und 50000€ Umsatz generieren. Danach ist es vorbei mit der Kleinunternehmerregelung. Grundsätzlich spricht nichts gegen die Kleinunternehmerregelung. Es gibt aber meiner Meinung nach Konstellationen, bei denen man tausende Euro verlieren kann. Und zwar sowohl mit, als auch ohne Kle…
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(Zitat von Kilo) Genau. Für die Einnahmenüberschussrechnung stimmt das. Aber wenn der Nettobetrag von Adsense die 22000€ übersteigt, und zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu zählt, dann würde ich ja trotzdem aus der Regelung rausfligen. Und hätte damit vielleicht jahrelang auf die Rückforderung der Vorsteuern verzichtet und einen gegebenenfalls hohen Verlust, wenn nicht an anderer Stelle die steuerlichen Vorteile der Regelung (z.B. beim Sponsoring) in ausreichendem Umfang genutzt wer…
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(Zitat von Tobias) Es sei denn man generiert Umsätze z.B. durch Sponsoring. Ich weiß natürlich nicht, ob man die Umsatzsteuer darauf auch in Irland abgeben müsste. Wenn dem so wäre, dann ist die Diskussion hinfällig, weil man dann tatsächlich kaum Inlandsumsätze hätte, von denen man bei der Kleinunternehmerregelung profitieren könnte. Aber wenn mir jemand (rein hypothetisch!) 20000€ anbietet, um seine orthopädischen Strümpfe in meinen Videos vorteilhaft zu präsentieren, dann könnte man eben auch…
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(Zitat von DerTester) Sorry, aber du hast nicht verstanden worum es geht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist irrelevant. Ob ich ein Träumer bin, ist irrelevant. Der persönliche prognostizierte Umsatz ist lediglich für die Frage sich einen Steuerberater zu nehmen relevant. Wenn es sich lohnen würde, dann hätte ich die Frage hier nicht gestellt. Die Thematik, um die es sich dreht, kann 3-5 Jahre in der Zukunft massive finanzielle Folgen haben. Und in der Zeit auf 22000€ Adsense-Umsatz zu kommen, …
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(Zitat von Thomas Schmidt) Ganz offensichtlich ist der grundlegende Gedankengang schwer verständlich, oder ich drücke mich nicht deutlich genug aus. Deshalb habe ich versucht auf jeden Kommentar zu reagieren. Ich bleibe dabei, die Fragestellung ist für jeden YouTuber interessant, der an dem Punkt angekommen ist, dass der Kanal vor der Monetarisierung steht. Und da es hier garantiert einige Forenmitglieder gibt, die sowohl monetarisiert sind, als auch einen Steuerberater haben, hätte ich die Chan…
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(Zitat von Treknerd) Vielleicht mache ich das mal. Mein momentaner Stand ist, dass die Kleinunternehmerregelung für YouTube ziemlicher Käse ist. Inländischen Rechnungen, z.B. an deutsche Sponsoren, wären wohl die einzigen Umsätze, bei denen man profitiert. Für Adsense, Affiliates, Patreons, Memberships wird alles automatisch einbehalten und im Ausland abgeführt. Und da vergleichbare Umsätze im Inland "steuerbar" sind, zählen diese Umsätze dann auch zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung. De…
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So, ein kleines Update für alle, die zukünftig über diese Diskussion stolpern: Nach einer sehr netten Unterhaltung mit einer Mitarbeiterin vom örtlichen Finanzamt steht die Antwort jetzt fest. Umsätze die bei YouTube über Adsense erzielt werde zählen nach §19 Abs. 3 zur Obergrenze der Kleinunternehmerregelung dazu. Und zwar nicht nur der Nettobetrag, sondern auch die nach Reverse-Charge von YouTube in Irland abgeführte Umsatzsteuer. Wenn die bei +/- 20% liegt, dann fliegt man also aus der Kleinu…
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(Zitat von Tobias) Wenn es die einzigen Einnahmen sind, sicherlich. Aber wenn man bei einem deutschen Kanal das Glück hat, einen deutschen Sponsor zu finden, oder auf die Idee kommt ein paar T-Shirts zu verkaufen, dann kann sich das schnell ändern. Dadurch dass die Adsense Umsätze zu den Gesamtumsätzen zählen, wird das Zeitfenster, in dem es relevant sein könnte, aber deutlich kleiner, als wenn die Adsense-Erlöse nicht mitgezählt hätten, weil man einfach deutlich schneller aus der Regelung rausf…
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(Zitat von Treknerd) Hmm, also ich würde von meinem Steuerberater schon erwarten, dass er mit mir Zukunftsszenarien durchgeht, die entweder ich auf den Tisch bringe, oder die ihm nach Durchsicht der Zahlen aufgefallen sind. Man kann ja auch mit Prognosezahlen arbeiten, um damit Beispielrechnungen zu erstellen, ohne dass diese eine rechtliche Relevanz hätten. Ist-Besteuerung ist bereits angekreuzt. Ich hoffe ja, dass YouTube solvent bleibt. Aber tatsächlich liest man immer mal wieder von Sponsore…
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(Zitat von Treknerd) Ich erwarte doch keine Zukunftsprognosen über den geschäftlichen Erfolg. Es geht um Fragen der steuerlicher Auswirkungen angedachter unternehmerischer Entscheidungen. Das fängt bei so profanen Dingen an, wie bei der Frage, worauf man bei einer Investition nach momentaner Rechtslage achten sollte, um vorteilhaft Abschreibungen geltend machen zu können. Wen soll man denn sonst dazu befragen? Und natürlich habe ich mich auf die Vorsteuerrückforderung auf die anteiligen Kosten d…