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Hey Leute, mich interessiert eure Meinung zu folgendem Thema: Ihr macht eine Aktion auf einer öffentlichen Veranstaltung, bspw. einer Messer und filmt dort für YouTube (z.B. indem ihr Streetcomedy macht). Jemand Drittes filmt euch mit, nicht nur beiläufig sondern hält voll drauf. Sein Bild und Tonmaterial ist also fast identisch mit eurem, nur aus einem anderen Blickwinkel. Dieses Material stellt er auf YouTube. Wie würdet ihr reagieren? Ich denke, mit einer Urheberrechtsverletzung hier zu argum…
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Das mit dem Persönlichkeitsrecht sehe ich hier etwas anders (ich bin aber auch kein Jurist! ). Das ganze spielte sich ja auf einer öffentlichen Veranstaltung ab, auf der viel gefilmt wurde und man damit auch rechnen musste, hier und da mit im Bild zu sein. Deshalb ja dieser etwas problematische Fall. (Zitat) Bei letztem Punkt ist halt die Frage: Ist ein YouTuber schon eine Person des öffentlichen Lebens? Und wenn nicht, ab wann ist man das?