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  • Ist eigentlich sehr einfach. Du hast einen Song gecovert der von einem Künstler stammt. Da dieser die Urheberrechte hat, kannst du froh sein das dieser so kulant ist und dich daran beteiligt. Das ist nicht bei allen Künstlern der Fall bzw. das diese schon im vorhinein eine Monetisierung ausgeschlossen haben. Somit kann man die Milchmädchenrechnung machen die so ungefähr aussieht wie du beschrieben hast. 4 Euro monetisierte Wiedergabe. Somit wirst Du mit einem Prozentsatz am Umsatz beteiligt ob n…