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  • (Zitat von Alex1992) Genau daher müsste es auch ein Mindestalter für die Nutzung des Internets geben, sowie eine Art Führerschein um einen relativen Jugendschutz überhaupt zu gewähren (Wobei natürlich hier die ewige Lücke bliebe "Mami hat sich nicht abgemeldet also guck ich mal schnell paar Pornos und nebnbei paar IS Promos"). Was auf anderen Seiten dann wieder direkt als Zensur abgestempelt werden würde. Sowas wird aber nicht kommen, da effektiver Jugendschutz nicht bei den Behörden, Ämtern ode…
  • Die zu grunde liegende Frage hat ja schon @Baltic Sea Studios soweit beantwortet ... was rechtlich verbindliches bekommt man da nur bei einem Anwalt der in dem Thema geschult ist. Das Brennen und verschicken war gewissn ur ne überspitzung, aber da ist es ja eh Klar da man da gegen das UrhG verstößen wurde.
  • ah ... in der eile verlesen ... hatte gelesen "Manhunt lets playen und es auf DVDs brennen" , sry... wobei auch in dem Fall schon das UrhG einsetz, da du natürlich zuvor die Lizenz benötigts von den Entwicklern um es überhaupt auf dem Medium YouTube zu verbreiten zu dürfen.