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Das mit dem "70 Jahre nach dem Tod" ist auch so eine Sache... Man weiß nicht ob es da Erben gibt, oder das Konvolut womöglich aufgekauft wurde? Zum Beispiel: Meines Wissens nach, hatte sich Michael Jackson die Rechte an einigen Stücken von Elvis gesichert. In wessen Besitz sind die jetzt? Und was ist, wenn 2047 Elvis 70 Jahre tot ist? Kann man seine Lieder danach nutzen? Bestimmt nicht, würde mich jedenfalls wundern ...
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(Zitat von HannaLena90) Das war mir klar. Und wie es aussieht sind alten Klassiker wohl wirklich frei, habe gerade kurz zu Bach und Beethoven gegoogelt. Das heißt allerdings, wenn man es etwas genauer betrachtet, die Partituren, die Notenfolge ist frei! Was wiederum bedeutet, es kann dir keiner einen Strick daraus drehen, wenn du die Stücke selbst einspielst. Kaufst du dir Orchestermusik, die Bach oder Beethoven spielt, so liegen die Rechte bei dem Orchester, aber das hattest du ja selbst angeme…