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Ganz ehrlich, mach einfach. Angezeigt wirst du dafür nicht und falls dagegen vorgegangen wird, musst du im schlimmsten Fall einen Strike nehmen und die Einnahmen aus dem Video komplett oder teilweise abdrücken. Das wird aber automatisch gemacht. (Ich habe es selber schon mal mitbekommen, wie das mit dem Copyright Zeug aussieht) (Trotzdem stehe ich nicht für die Aussagen ein^^) HOW I
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(Zitat von Tobias Grund) Das ist mir Bewusst, jedoch denke ich, dass das jeder wissen sollte, dass nach dem dritten Strike schluss ist. (Zitat von Tobias Grund) So weit ich mitbekommen habe, ist dies nicht ganz richtig. Wenn du ein Video monetarisierst, willigst du ein, dass du das Recht an Bild und Ton hast. Wenn du dann jedoch nicht alle bzw. gar keine Rechte hast, geht das Geld (wenn es den Uhrheber stört) an den Urheber. Eine Anzeige kann nicht hervorgerufen werden, erst wenn du dieses Video…
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(Zitat von Tobias Grund) Ja richtig. Aber wenn jetzt zum Beispiel die Vevo vom Künstler X das Lied Z hochlädt und du dies auch machst (z.B in einem Zusammenschnitt wie oben). Warum soll dann Schadensersatz gefordert werden können, wenn das Lied eh schon auf Youtube verbreitet wurde ? Es geht doch schließlich um das verbreiten eines Liedes, was aber zum Beispiel nur gekauft werden soll, oder ? LG HOW I