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  • Videos zu verwenden ist in der Regel verboten. Hier greift das Urheberrecht. Ausnahmen bieten dabei §51 UrhG - das sogenannte Zitatrecht. Hier kommt es jedoch drauf an, wie man Videomaterial nutzt. Wenn man sowas vermeiden kann, sollte man es tun. Anderenfalls sicherheitshalber vor der Veröffentlichung einen Anwalt drüber schauen lassen. Das kann nämlich auch nach hinten losgehen, wie ein Urteil des OLG Köln vom 13.12.2013 verlautbaren lässt. http://www.internet-law.de/201…en-in-you-tube-video.h…