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Ein Trailer für ein kommerzielles Werk ist natürlich in 99,9% der Fälle urheberrechtlich geschützt. Völlig unabhängig davon, ob der Uploadfilter von YouTube anspringt oder nicht. Man kann damit sicherlich durchkommen (je kleiner der Publisher, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Vervielfältigung durch andere geduldet wird oder gar erwünscht ist), darauf verlassen würde ich mich aber nicht.
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Ja aber nur weil andere Ladendiebe nicht geschnappt worden sind, darfst du halt trotzdem nix im Media Markt klauen. Ich verstehe deine Logik nicht. Wenn du es doch tust und erwischt wirst, kannst du wohl kaum auf die Straffreiheit von anderen verweisen. Ich jedenfalls hätte weder Bock auf eine Sperrung bei YouTube noch auf Post von Abmahnanwälten im Auftrag von Disney oder Warner Bros..
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Es gibt ja auch die Fälle, da wurden bekannte Songs von irgendwelchen Fans mit eigenen Videos oder einfach nur den Lyrics unterlegt hochgeladen und das ist auch massenhaft online. Teilweise werden diese Videos dann geclaimt, d.h. die Videos können online bleiben, die Werbeeinnahmen fließen aber nicht dem Uploader, sondern den Rechteinhabern zu. Außerdem: YouTube schaltet ja seit geraumer Zeit auch vor nicht-monetarisierten Videos Werbung, deren Erlöse dann eben zu 100% an Google gehen.