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  • Vorweg: Dieses Thema betrifft rechtliche Fragen rund um das Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Lizenzrecht, etc. Ich bin kein Anwalt und ich darf keine rechtliche Beratung geben, darum frage bitte einen Anwalt, um eine rechtsgültige Auskunft zu erhalten. Meine Meinung: Auch wenn damals eventuell GEMA Gebühren bezahlt wurden, beinhalteten diese garantiert keine Lizenzen, um öffentliche Vorführungen im Internet oder teilweise Bearbeitung abzudecken. Damit sind das alles mit hoher Wahrscheinlichke…
  • (Zitat von UrbexSniperHunter) Nur weil es bei Euch keine Konsequenzen hatte (noch nicht), heißt das nicht, dass so etwas bei anderen genauso glimpflich abläuft. Es gibt tausende verschiedene Musik-Rechte Inhaber und jeder kann das für sich selbst entscheiden. Und auch wenn ein Urheber eventuell den Urhebenrrechtsverstoß jetzt momentan ignoriert oder toleriert, heißt das auch nicht, dass diese Tolerierung für immer bestehen bleibt. Derjenige kann seine Meinung jederzeit ändern und doch noch eine …
  • (Zitat von andi dauerBlog) Punkt A) GEMA-Gebühren: Du hast vermutlich GEMA Gebühren bezahlt. Diese Gebühren erlauben Dir bestimmte Lieder einmalig auf einer Veranstaltung mit beschränktem Zugang vorzuführen. Dabei musstest Du sicher damals auch angeben, wie viele Leute das ungefähr zu Gehör kriegen, wie groß die Veranstaltung ist, und wie lange diese dauert. Eine internationale, tausendfache Verbreitung im Internet mit unbegrenzter Laufzeit und unbegrenzter Zuhörerzahl, mit gleichzeitiger Möglic…
  • (Zitat von Speed Ride) Das Problem an dieser Argumentation ist, dass "Fair Use" in der EU nicht wirklich existiert, sondern diese Aussage auf einem US-Gesetz basiert. Und auch dort ist es keine generelle Erlaubnis, sondern nur eine Argumentationshilfe für Einzelfallentscheidungen, falls es zu einem Gerichtsprozess kommt. Der YouTube Support-Mitarbeiter hat da vermutlich auch nicht die nötige rechtliche Ausbildung, um solche Aussagen zu treffen. Ich bin ebenfalls kein Anwalt, also ist das nur mei…
  • Ja, es gibt Gerichtsurteile, die sich gezielt auf Foren beziehen, wo Leuten unter Androhung von Strafgeldern von bis zu 250k € (ersatzweise Ordnungshaft) verboten wurde, Rechtsberatung zu leisten, wenn sie keine zugelassenen Rechtsanwälte oder zumindest unter Anleitung solcher Personen sind. Aber generell ist das auch dafür gut, dass man Leuten klarmacht, dass man nicht nach wirklich entscheidenden Informationen, die Rechtssicherheit, Gesundheit, Technik von der Leben abhängen, etc. im Internet …
  • Rechtsberatung im Internet kann sehr leicht Anwälte auf den Plan rufen, die einen mit Abmahnungen überziehen. Hier wurden in der Vergangenheit besonders oft Forenbetreiber von sogenannten "Selbsthilfe-Foren" aufs Korn genommen. Es gibt dazu aber auch rechtsverbindliche Prozesse, die zu Ungunsten der Forenbetreiber ausgegangen sind. z.B. hier: https://hoesmann.eu/laien-duer…ung-im-internet-erteilen/ hat das Landgericht Berlin einen Forenbetreiber dazu verdonnert, im Wiederholungsfall bis zu 250.0…