Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

  • Das umstrittene am 30ten Juni 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, gilt natürlich auch für YouTube. Es soll die Handhabe mit Rechtsverstößen auf sozialen Netzwerken regeln.

    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (im folgenden NetzDG abgekürzt) schreibt Telemedienanbietern, die Plattformen mit Gewinnerzielungsabsicht ihren Nutzern anbieten um öffentlich Inhalte auszutauschen und zu veröffentlichen, vor wie mit Rechtswidrigen Inhalten umzugehen ist.



    1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes. Das Gleiche gilt für Plattformen, die zur Individualkommunikation oder zur Verbreitung spezifischer Inhalte bestimmt sind.


    (2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3 befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat.
    (3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111, 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b in Verbindung mit 184d, 185 bis 187, 201a, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.


    Dieses Gesetz gilt natürlich ebenfalls für YouTube. Beginn 2018 fügte YouTube dementsprechend auch eine optionale Option beim Melden von Inhalten hinzu mit dem Verweis auf das NetzDG.


    Die Option wird nach der Wahl eines Unterpunktes der folgenden Hauptkategorien angezeigt:


    • Sexuelle Inhalte
    • Gewaltinhalte
    • Hassrede oder politisch extremistische Inhalte
    • Schädliche oder gefährliche Inhalte
    • Terroristische oder verfassungsfeindliche Inhalte
    • Verleumdung oder Beleidigung
    • Privatsphäre


    Zusätzlich neben dem Handeln seiten YouTube, will YouTube auch halbjährliche Berichte hierzu veröffentlichen die auch im Bundesanzeiger dann erscheinen werden. Mit einer Meldung erklärt man sich auch einverstanden, dass teilweise Information der Meldung veröffentlicht werden, Personbezogen sowie Kontakt Daten fallen hier natürlich aus.

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