Monetarisierung

  • Hallo zusammen!
    Mein Partner und ich, haben einen neuen Kanal, und wollen dort Remixe von bestimmten Musiktiteln machen.
    Wie weit kann man denn überhaupt Covern ? (bezüglich der Monetarisierung)


    Wir würden den Beat selber machen. (Allerdings werden Elemente aus dem Original vorkommen die besonders hervorstechen wie eine Saxophon oder der gleichen)
    Sänger oder Sängerin werden den gleichen Titel auf einer individuellen Weise nachsingen.


    Nur was darf man und was nicht ?
    Wird der Text von der GEMA überwacht und dann darf man nicht monetarisieren ?
    Oder wird der Beat überprüft ?


    Fragen über Fragen über die richtige Handhabung.


    Aktuelles Beispiel Y-Titty
    Die haben ja teilweise auch ihre eigenen "Remakes" monetarisiert. Nur darf man das erst hinterher machen wenn man bekannter ist oder oder oder ???


    Es ist ganz wichtig, dass wir richtig handeln, da wir gehört haben das man bei einem falschem Video komplett für die Monetarisierung gesperrt wird.



    Wir hoffen auf sehr professionelle Hilfe
    Flammia & D'azure

  • Also soweit ich das weiß, darfst du nicht den Original-Beat benutzen - selbst am Computer erstellen - auch wenn es "perfekt" ist und sich gleich anhört - ist erlaubt - aber er muss halt selbst gemacht sein.


    So macht es auch YTitty - die benutzen nicht das Original sondern lassen sich den von Musikern am PC erstellen.
    (Haben die mal in irgend nem Video gesagt)


    Wie das mit dem Text ist, weiß ich nicht - aber ich glaube, da er von euch gesungen wird, ist das erlaubt. Da bin ich mir aber nicht sicher!

  • Quaamp hat schon recht.


    Musiker können bei YouTube ihre Tracks einsenden, sodass diese dann in eine Datenbank aufgenommen werden und mit den Videos abgeglichen werden.


    Den original Beat darft du nicht benutzen, sowohl bei original Tracks als auch bei den dazugehörigen Instrumentals, auch keine Teile davon. Bedeutet: selbstgemachten Beat benutzen, sonst regnet es Ärger und im schlimmsten Fall Klagen.


    Lyrics darfst Du auch nicht benutzen, jedenfalls nach der Aussage dieses Rechtsanwalts:
    http://www.frag-einen-anwalt.d…xt-Auszuege---f38509.html


    Weiß jedoch nicht wie seriös diese Seite ist, immerhin ist ein Stiftung Warentest Sigel vorhanden.

  • Hier eine absolut professionelle Aussage von jemandem, der das studiert hat:


    Es ist auf jeden Fall ein Urheberrechtsbruch, wenn Du Material von anderen nimmst, ohne sie zu vorher fragen und es anzugeben.


    Das heißt nicht, dass Du einen Content-ID-Treffer bekommst, das Nachspielen ist ein Weg, um das zu umgehen. Und ansonsten gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Die meisten werden wahrscheinlich, wenn Du ein Lied coerst, nichts sagen. Youtube wohl auch nicht. Aber ob monetarisiert oder nicht, Du weißt nicht, wie der Urheber tickt und ob er zufällig auf Dein Video stößt und wenn er nicht gut findet, dass Du ihm etwas klaust, ohne zu fragen, dann kannst Du ein heftiges anwaltliches Problem haben.

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