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  • Hallo zusammen! Bei einem meiner Videos lagen zwei Urheberrechtshinweise vor. Das Video war weiterhin frei zugänglich, aber die Monetarisierung war ausgeschaltet. Nun habe ich den Ton rausgneommen und ein lizenzfreies Lied aus der YT Bibliothek eingesetzt. Es ist auch schon so gespeichert, aber der Hinweis ist weiterhin vorhanden und das Video nicht monetarisiert. Da es momentan Zuwachs an Klickzahlen bekommt, ärgert mich das ziemlich. Darf ich nun Einspruch erheben? Klar, vorher wäre das nicht …
  • Woher weißt du, ob mein Channel winzig klein ist? Ich habe mit fast 6000 Abonennten zwar keinen riesen Kanal, aber ich habe genug Videos mit vielen Klicks und ich habe nur um Hilfe zum Thema Urheberrecht gebeten.
  • Steve, lustigerweise heiße ich bei YouTube anders Hab ich mit Absicht so gemacht. Vielen Dank für deine Antwort! Ja, beide Urheberrechtshinweise waren wegen des Tons. Bei dem Video selbst liegen alle Rechte bei mir (nur ich bin dort zu sehen ). Und den Ton habe ich halt komplett rausgenommen und ersetzt. Ich habe halt etwas Bammel, Einspruch einzulegen, weil das so eine offizielle Sache ist und ich befürchte, die könnten glauben, dass ich sagen wolle, der Einspruch VORHER sei nicht gerechtfertig…