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  • Du kannst YouTube anschreiben und dich auf §20 im BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) berufen. (Versteckter Text) Du musst YouTube aber beweisen das du der Inhaber bist bzw. warst. Bin mir aber nicht sicher ob das auch auf Videos zutrifft. Eigentlich schon Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__20.html