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  • Ein Einspruch würde nichts bringen, hast ja nicht die Rechte am Bildmaterial. Und das mit dem "warum passiert das mir, andere machen es auch und denen passiert nix" ist auch bei Abmahnungen im Handel so - der eine wird eher erwischt, der andere später. Daraus kann man aber keinen Rechtsanspruch ableiten. Der Rechteinhaber möchte das nicht, das ist es zu respektieren. Ich würde bei sowas daher immer VORHER beim Rechteinhaber anfragen, ob ich das verwenden darf. Natürlich gehört auch bei Genehmigu…