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  • Ich bin kein Anwalt und kann daher keine sichere Antwort geben. Im Zweifelsfall würde ich auch immer einen Anwalt konsultieren, da investiere ich lieber dieses Geld, anstatt später dann "auf die Nase zu fallen!" Soweit ich weiß: Wenn die Sachgeschenke einen Geldwert haben- also verkäuflich sind (was sie ja sind, da Du geschrieben hast, Du verkaufst sie weiter) dann schon. Geschenke, die unverkäuflich sind, nicht. Gerade bei "Willhaben" zB. (österreichische Plattform wie E-Bay), weiß ich, dass ma…