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Die 450 € haben mit dem Finanzamt und den Sozialkassen zu tun. Aber ein Arbeitgeber behält sich im Arbeitsvertrag oft das Einspruchsrecht gegen Nebentätigkeiten vor. Das hat nichts mit der Höhe des Verdienst zu tun. Es geht dabei darum, dass der Arbeitgeber mitreden will, wenn man a) in konkurenz/interessenskonflikt zu Ihm in der Nebentätigkeit steht. b) durch eine Nebentätigkeit nicht mehr die volle Leistung im Hauptjob bringt. Ich darf z.B. auch nix ohne Erlaubniss nehbenher machen. Das betrif…
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@MarsTV Danke für die tolle Zusammenfassung. Eventuell noch eine Ergänzung. Je nachdem was man auf Youtube macht, könnte man auch als Freiberufler drurchgehen (künstlerische (Kunst und nicht Entertaining muss in Vordergund stehen) oder didaktische Inhalte) und bräuchte kein Gewerbe anmelden (was aber vor einen Anmeldung beim Finanzamt (dann als Freiberufler) nicht schützt).