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  • Laut Christian Solmecke von der Kanzlei WBS sind Creative Commons Lizenzen nicht mit YouTube kompatibel, weil sie einem zwar Nutzungsrechte geben, einem jedoch nicht das Recht zur Übertragung dieser Rechte einräumen. Mit dem Upload auf YouTube überträgt man jedoch YT laut AGB sämtliche Nutzungsrechte am Video. Das ist den meisten Urhebern, die ihr Material unter CC-Lizenz zur Verfügung stellen, scheinbar egal, oder sie wissen es selbst nicht. Aber rein theoretisch könnte es wohl auch für die Ver…
  • Das Video bezieht sich an der Stelle auf "Fair Use". Das ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Rechtssystem, den es in Deutschland in dieser Form nicht 1:1 gibt. Ein deutsches Äquivalent, das in deinem Fall greifen würde, wäre das Zitatrecht. Du darfst theoretisch kurze Ausschnitte von so ziemlich allem zeigen, um dich damit auseinander zu setzen. Denn um eine Meinungsäußerung verstehen zu können, ist es erforderlich, zu wissen, worum es eigentlich geht. Beispiel: Du zeigst einen 10-sekündig…
  • Das kommt ganz drauf an, in welcher Form du dich lustig machst. Da gab's wohl irgendwann mal ein Urteil wegen TV Total. Da werden ja auch regelmäßig auf Knopfdruck Videos eingeblendet. Die Art und Weise wie das früher geschehen ist, war laut Urteil nicht ok, weil Stefan Raab die Clips für sich hat stehen lassen und sie nicht ausreichend kommentiert hat. Daher konnte er sich nicht aufs Zitatrecht berufen. Wenn du das so ähnlich machen willst, solltest du auf jeden Fall inhaltlich auf den Clip ein…