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  • Ich nehme mal an das du von einer Firma vielleicht mehrmals im Jahr was zugeschickt bekommst aber der Warenwert zusammengerechnet aufs Jahr nicht die 10.000 Euro überschreitet. Wenn dem so ist kannst du Pauschal 30% vom Neuwert abziehen (war jedenfalls mal so) sofern du keine Verträge hast wo so was explizit geregelt ist. Nach Abzug der 30% vom Neupreis musst du die übrigen 70% versteuern. Also als Gewinn angeben. Dazu würde ich dir empfehlen die Einsendungen zu dokumentieren sowie dort auch den…
  • (Zitat von DerTester) Die steuerliche Regelung für Testmuster ist § 37b Einkommensteuergesetz (EStG).
  • Ich werde mal versuchen am Wochenende mich mit Isi auf ein Kaffee zu treffen damit sie mir das nochmal ausführlicher erklären kann. Bin grad wohl etwas zu doof das textlich richtig rüber zu bringen.