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  • (Zitat von Inkshock) Erstmal, als Journalist kann sich jeder bezeichnen. Das ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Deshalb rennen zum Beispiel viele Kiddies auf der Gamescom rum mit Presseausweis. Selbst wenn ich einen Blog betreibe könnte ich mich Journalist nennen. Auch hat diese Bezeichnung keinerlei Einfluss auf urheberrechtlich geschütztes Material. Das ist ein Irrglaube. Auch das von Meinungsvloggern oft genannte Zitatrecht hat nicht mit den Rechten an einem Bild zutun. Dies dient dazu d…
  • (Zitat von Der Comic Laden) Es geht um den Begriff Journalist. Für diesen brauchst du keine Ausbildung oder Vorerfahrung und wenn man meint man ist ein Journalist weil man Ansatzweise ab und an was auf seinem privaten Blog postet und vorher nach seinen Maßstäben "recherchiert" hat dann darf man sich nunmal so nennen. Man muss nichts nachweisen das man bei einem Dachverband etc. Mitglied ist. Dachverbände wie der Journalismusverband, IG Metall, selbst deutsch Polizeigewerkschaft sind Dinge wo jed…
  • Muss da @Der Comic Laden recht geben, wir klären Begrifflichkeiten. Und auch meiner eins geht da voll mit das man im Zweifelsfall zu einem Anwalt seines Vertrauens gehen sollte der sich genau auf sowas spezialisiert hat. Und auch da gehe ich voll mit dass das Zitatrecht mehr beinhaltet als gesprochene Zitate. Da war mein erster Post definitiv zu waage und missverständlich formuliert.