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Ich denke mal da wird keiner was gegenhaben, abgeändert wäre man auf jeden Fall sicher. Dennoch denke ich, dass es unter Satire fällt und man auch die echten Namen nutzen kann bzw. die wenigsten ihren Namen als Marke eingetragen haben. Sonst gilt was Steve sagt: (Zitat von Steve)
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(Zitat von OnkelTorre) Das ist falsch, siehe §24 UrhG in Verbindung mit BGH (I ZR 77/69)
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Du hast dir das Gerichtsurteil nicht durchgelesen oder? Es geht dabei gerade um geschützte Marken.