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  • (Zitat von EinfachMax) Je nach Vertrag können sie es, ist sogar eigentlich recht gängig, dass Nebentätigkeiten niemals die Ausübung des Jobs verhindern oder beeinflussen sollten. Lediglich die Informationsplicht über Nebentätigkeiten ist nicht so verbreitet. Aber der Fall hier in seiner Extremität lässt lediglich 2 Schlüsse zu, das es eine Stelle im Öffentlichendienst wo der Ruf immens wichtig ist, also Parteilich oder gar Behördlich oder eben in der Medienbranche selbst. Wobei mir auch fernab d…