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bitteschön youtube.com/watch?v=dyCLcnqE8_w am besten mal die ganze Reihe gucken ... würde aber zu einer Rechtsberatung beim örtlichen geschulten anwalt raten, da von Fall zu Fall ja halt Deutschesrechtswirrwarr herrscht.
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Die Frage ist halt wie der Jugendschutz hier greift bei solchen Fällen ... Hauptperson wird ein 8 jähriges Mädchen sein ... und sry, aber real gesehen wissen wir ja was sich für Leute auch auf YouTube rumtreiben ... wie geschrieben mal am besten beim örtlichen geschulten Anwalt dazu beraten lassen.