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  • Die Sache ist sehr, sehr, sehr einfach. Die von Euch gefilmte Person hat das "Recht am eigenen Bild". Liegt Euch dieses Recht nicht vor, dürft Ihr kein Bildmaterial dieser Person verwenden. Auch einer Unkenntlichmachung müsste die gefilmte Person zustimmen. Daher wie gesagt, sehr einfach: die Person verbittet sich die Ausstrahlung? Dann dürft Ihr es nicht ausstrahlen. Punkt. Wäre ich der Gefilmte, würde ich Euch übrigens auch nicht eben freundlich auffordern, das Material zu löschen, und bei nur…