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  • (Zitat von Let's Halloween) Nur noch kurz zur Anmerkung: Indizierung bedeutet nicht verbot! Dying Light ist auf Liste A indiziert. Das bedeutet, dass lediglich Bewerbung und öffentlicher Verkauf nicht zulässig sind, spielen kannst du das wie du möchtest....ob Youtube das ganze jedoch als Bewerbung attestiert kann ich nicht vorhersehen. Jedoch ist ein bloßer Besitz und ein Spielen dieses Games nicht strafrechtlich bedenklich,
  • (Zitat von Semu) Wird noch immer so gemacht! Das was du schreibst ist natürlich völlig richtig - die Frage, die ich auch inetressant finde, ist wie das Zeigen eines indizierten Spieles auf Youtube "geahndet" wird bzw. ob. Youtube erkennt doch mittlerweile das Game automatisch, oder?
  • Der Gewinn zählt immer für Unternehmen - um ehrlich zu sein wäre jede andere Aussage auch geheuchelt, natürlich zählt vor allem das Geld, was verständlich ist. (Zitat von Let's Halloween) Weil eben auch viel Schabernack getrieben wird und sich fremde Menschen zunächst an den Produkten eines anderen bereichern. Wenn jemand dein Video verwenden würde und damit massig Klicks generiert wirst du auch was vom Kuchen abhaben wollen. Top-Beispiel momentan: Pokemon Uranium. Ein Fanmade Projekt, dass 9 Ja…