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  • so richtig aussagekräftig, belegbar und rechttlich gültig klingt dass aber alles auch nicht. Die Frage ist ja weniger wann die Gema oder Youtube eingreift sonder wann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wann nicht. Die GEMA nimmt ja auch immer nur ein Stück vom Kuchen.
  • Ich kenne nur die 3 bzw. 5 Sekunden Regel und die ist nur peripher mit einem Gesetz verankert. An eine 10 Sekunden Regel, für die mich der Richter nicht kopfschüttelnd auslacht, will ich lieber nicht glauben! Ich lasse mich gerne eine besseren belehren und bewege mich mit meinen Videos auch oft im, lediglich für Youtube, legitimen Rahmen aber einen gesetzeskonformen Toleranz-.Rahmen gibt es im Urheberrecht wohl nicht. Wäre für den Urheber auch sehr fraglich. Einige der besten Filmmelodien haben …
  • (Zitat von Alex1992) Vollkommen richtig. Wie ich weiter unten schrieb - breche ich diese Youtube-Regeln auch mehrfach. Aber jeder der sich ind en öffentlich Raum bewegt sollte sich damit auseinander setzen. Eine Rechtsberatung gibt es in diesem Forum nicht - aber gänzlich ad acta legen wäre auch der falsche weg