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  • Kurz und knapp: Anwalt anrufen und abmahnen. Die Kosten dazu holt sich der Anwalt in der Regel vom Abgemahnten. Auch wenn jetzt wer ruft "immer gleich mit Abmahnanwälten kommen", in dem Fall halte ich es für durchaus gerechtfertigt. Wenn du schon mehrfach belegen konntest, dass die Video von dir stammen und somit das Urheberrecht auf deiner Seite ist, und die Videos deshalb von YouTube gelöscht wurden und der Kanal weiter deine Videos hochlädt, würde ich schmerzfrei einen Anwalt einschalten. Du …