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  • rein rechtlichen gesehen ist es so, dass man dich auf unterlassung und entfernung des bildes verklagen kann. dieses geschieht meist über einen abmahnanwalt dessen kosten du natürlich tragen musst. die abmahngebühren liegen meist so um die 1000 bis 1300 euro. entfernst du das bild und schwörst, es nie wieder zu tun und zahlst du die gebühren, dann ist alles gut. wenn nicht, kommt es zu einem prozess und da kann es sehr sehr teuer werden. urheberrechtsverletzungen werden, wenn z. b. geld mit dem v…
  • das eine ist das strafrecht, das andere das zivilrecht. im strafrecht geht die strafe meist nicht über 50 000 euro für leute, die damit kein geld verdient haben und 100 000 euro, die damit geld verdient haben. im zivilrecht siehts da schon anders aus denn es gilt meist das recht, des landes in dem der urheberrechtsinhaber lebt und wenn man mal die summen so sieht, die in den usa üblich sind........................
  • tja da bist du leider auf dem holzweg. auch wenn dein video gelöscht wird, bedeutet es nicht gleichfalls, dass du nicht mit urherrechtsklagen rechnen musst. das einstellen auf youtube, facebook, twitter oder sonstwo hat nichts damit zu tun, ob jemand dessen urheberrecht verletzt wurde dich abmahnt oder nicht. youtube z. b. löscht das video ja nur, um selbst nicht mit in der haftung zu stehen, ebenso verhält es sich mit facebook und co. mit dem löschen allein kannst du die tat ja nicht ungeschehe…
  • Unser Rechtsanwalt, hat sogar dauf hingewiesen, dass das teilen von "geklauten" Videos, die sich im nachhinein als s. g. Freebooting Videos herausstellen (Videos die wo auch immer heruntergeladen und unter eigenem Nick wieder z. B. bei Facebook hochgeladen wurden) strafbar ist auch wenn man nicht wusste, dass es "geklaute" Videos sind. Diese Verstöße werden schwer zu verfolgen sein aber, auch davor sei eben gewarnt. Zudem muss ein Video KEINEN Copyright Hinweis haben und auch auf das Urheberrech…
  • (Zitat von DasMonty) Bei Firmen Logos ist man allerdings schnell im Bereich Markenschutz. Ich habe mir von Mercedes benz bestätigen lassen, dass ich bei einem Song über LKW die Marke "Actros" verwenden darf. Mercedes, Opel, BMW usw. darf man sicherlich verwenden, sagt man aber "Silberpfeil" ist man schon im Bereich Markenrecht - nur so als beispiel. Urheberrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Kopierschutz (Copyright) ein fast undurchrschaubarer Dschungel.