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  • Auch bei Bühnenshows und ähnlichen Dingen (wie einer Lichtshow) gilt das Urheberrecht, das ist nicht auf Musiker beschränkt. Wir sprechen solche Drehs mit den Veranstaltern ab und auch mit den jeweiligen "Verwaltern", wenn wir Dinge etwas genauer zeigen. In dem Fall wäre hier der "Showact" die Anlaufstelle. Auch auf öffentlichen Veranstaltungen gilt nicht zwangsläufig, dass man dort einfach filmen darf, hier herrscht auf dem Gelände dann das Hausrecht der Veranstalter, und entsprechend benötigt …