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Das ist durchaus richtig. Das gilt aber nur für die unveränderten Originalaufnahmen! Bzw auch für Cover, ja. Allerdings darfst du bei Covern nichts verändern (Akkorde, Instrumente, Melodie etc. müssen gleich bleiben). Das was bei dir der Fall ist, ist jedoch kein Cover, sondern eine Bearbeitung. Du veränderst den Song. Dafür benötigt man in Deutschland nicht nur die Zustimmung der Rechteverwerter (was bei so großen Künstlern meist die Gema ist, bei kleineren auch gern mal andere), sondern auch d…