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  • Hej Kann man eigentlich sehen wie man will. Kann man sagen, dass es geschmacklos und unnötig war? Klar, wie vieles von dem Typen. Muss man da jetzt wirklich ein solches Urteil zu fällen? Macht als Zeichen dafür, dass YouTube kein rechtsfreier Raum ist vielleicht Sinn, finde ich ganz persönlich aber schon etwas überzogen (ganz besonders bezogen auf den Paragrafen, sprich Volksverhetzung).
  • (Zitat von strohi) (Zitat) (Zitat) Aufgefordert hat er Niemanden und ob seine Aussagen schon "aufstacheln" sind, naja! (Zitat) Das passt prinzipiell schon. Fraglich finde ich dabei aber, ob die Menschenwürde der "Lokführer" wirklich durch seine Aussagen angegriffen wurde. Da er verurteilt wurde, sieht zumindest das zuständige Gericht das so. Eine andere Meinung kann man ja aber trotzdem haben P.S. Der entscheidende Punkt ist hier aber sowieso die Reichweite.
  • (Zitat von strohi) Du kannst das gerne sehen wie du willst, ich empfand es nicht als "Hasspredigt". (Zitat von strohi) Was ist denn das für ein Argument? 1. Ist nicht jedes Urteil automatisch richtig, es ist immer eine Ermessensentscheidung und 2. darf die persönliche Meinung durchaus von gerichtlichen Entscheidungen abweichen. Ich habe auch nicht gesagt, er wäre unschuldig oder das die Anklagepunkte haltlos wären, trotzdem empfinde ich das Urteil an sich für übertrieben.