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  • (Zitat von MaybeVitja) Von der IHK bekommst du nach der Gewerbeanmeldung automatisch Post mit allen Infos. Wenn du ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister hast, musst du erst einen Beitrag zahlen wenn du mehr als 5200€ Jahresumsatz hast. Die ersten zwei Jahre ist man so oder so befreit, außer man nimmt im ersten Jahr mehr als 25.000€ ein. Berufsgenossenschaft ist nur relevant, wenn du einen oder mehr Angestellte hast.
  • Man kann vorherigen Kosten aber auch nach der Gewerbeanmeldung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Ich meine sogar für bis zu 3 Jahre. Wobei dabei das Finanzamt eventuell genauer hinschaut, wenn man das voll ausreizt. Aber alles aus dem selben Jahr sollte problemlos aktzeptiert werden, z.B. eine Rechnung von Mai obwohl das Gewerbe erst im September angemeldet wurde.