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(Zitat von lehrerschmidt) Ja und Ja (Zitat von lehrerschmidt) Ich hatte irgendwo in den Kommentaren unter deinem Video zur DSGVO angeboten, dass ich dir gerne helfen kann, also mal über deine Seite drüber schauen - nur noch mal als Hinweis, falls es untergegangen ist Also wenn du da noch unsicher bist, meld dich gern mal per PN
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(Zitat von Felix) Sofern die Kommentare keine personenbezogenen Daten enthalten, ist das völlig wumpe. Wenn welche enthalten sind oder der Name nach echtem Namen klingt, sollten man das ggf. schwärzen (Zitat von Felix) Diesmal nicht Ist hier ja nicht Thema Aber ja, eigentlich gilt die Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag auch für YouTuber
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(Zitat von David) Als Webseiten Betreiber musst du Google Analytics in der Datenschutzerklärung aufführen und auf den Opt-out hinweisen. Desweiteren musst du einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google abschließen. Ansonsten hast du Recht, YouTuber beteifft das alles nicht, da kommt die DSGVO wenn überhaupt nur im Bezug auf den Videoinhalt zur Anwendung
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Kleiner Tipp für Leute hier mit Webseite ( @lehrerschmidt z.B. dich ), schaut mal in Sources Tab des Developer Tools. Unter Chrome: Rechtsklick -> Untersuchen -> Sources (dürfte bei Firefox ungefähr genauso funktionieren) Ihr seht dort alle Adressen, zu der eure Seite eine Verbindung herstellt. Also potentiell alle Seiten, die ihr ggf. in der Datenschutzerklärung aufführen müsst. Oder ihr entfernt die Einbindung Das kann z.B. so aussehen: Das ist auf der Startseite hier im Forum. Da seht ihr nat…
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(Zitat von Roknix Gaming) Du musst nur eine korrekte Datenschutzerklärung haben, du wirst ja wenig bis keine personenbezogenen Daten erheben, außer die üblichen Verdächtigen die dein Webserver erhebt. Am besten dann noch so wenig wie möglich externe Resourcen einbinden und gut ist. Für einfache Webseiten ergibt sich durch die DSGVO kaum ein Unterschied zum BDSG, außer das die DSGVO nicht so ignoriert wird