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  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Hast du dazu eine Quelle? Nur mal so aus persönlichem Interesse. Nach meinem Kenntnisstand kann eine "Virtual Office" Adresse nämlich nur als Adresse im Impressum genutzt werden, wenn diese deine offizielle Geschäftsadresse ist. Dazu muss diese Adresse für eine Gewerbeanmeldung genutzt worden sein.
  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Wenn man das vorher weiß bzw. berücksichtigt sicher, dein erster Post las sich ohne den Hinweis aber so, als könne man das wie ein Postfach zusätzlich mieten Das Argument mit dem persönlichen Zugang zum Briefkasten ist ja auch bei einem simplen Postfach gegeben. Daher die Nachfrage
  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Was verstehst du unter offiziell? Man muss nicht erst monetarisieren, bevor man unter die Impressumspflicht fällt Ich bezog mich aber auch lediglich auf die meiner Ansicht nach irreführende Argumentation deiner ersten Aussage, was ja bereits klar gestellt ist. Ob ein YouTuber steuerrechtlich überhaupt Freiberufler sein kann, ist im Übrigen auch ein Thema für sich. YouTuber sein ist meines Wissens nicht grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit, sondern nur wenn die Vi…
  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Eben, daher die Frage in welchem Kontext du "offiziell" meinst. (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Schau dich im Forum um, du wirst feststellen, dass erheblich mehr YouTuber an die Impressumspflicht denken, als an eine Gewerbeanmeldung (oder meinetwegen Freiberufler sein). (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Eben...^^ (ich habe nichts anderes geschrieben).
  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Was hat das mit meinen Beiträgen zutun? Ich schrieb davon, dass das Argument (Zugang zum Briefkasten) bzgl. der möglichen Nutzung eines "Virtual Offices" irreführend ist, da daraus nicht ersichtlich ist, dass diese Möglichkeit nur für Selbstständige oder Gewerbetreibende besteht. (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Nein, hast du nicht. Du hast nur geschrieben, dass das nichts mit Geld verdienen zutun hat, nicht - was die eigentliche Frage war - was du mit "offiziell" in dem Satz …
  • (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Mache ich iro­ni­scher­wei­se regelmäßig, aber danke für den Tipp (Zitat von jkn3wrfu34fnj) Stimmt, für rein private oder familiäre Zwecke entfällt die Impressumspflicht. Frag du aber lieber nochmal bei einem Anwalt nach, was das genau bedeutet /edit: Ich hoffe, du verwechselst hier nicht die Anbieterkennzeichnung nach TMG mit der Impressumspflicht, Ersteres gilt natürlich nur für kommerzielle Angebote
  • (Zitat von Leo) Da muss man aber aufpassen; dich einfach nur beim kochen zu filmen ist etwas ganz anderes als ein Video, in dem du Anderen erklärst wie man etwas kocht. Die Rechtssprechung ist da relativ streng und eine Einstufung der Impressumspflicht nach RStV ist bei den allermeisten Inhalten mit Regelmäßigkeit möglich. Weil es hier schon als Beispiel genannt wurde: Man hat das schon vor einigen Jahren bei Bloggern gesehen, dass der Inhalt eines Blogs in fast jedem Fall als journalistisch ode…