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  • (Zitat von Zaadii) Kleiner Tipp: Du kannst kostenlos beim Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes nachfragen Meines Wissens nach ist ein AV-Vertrag mit reinen E-Mail Anbietern nicht nötig, da Telekommunikationsdienstleister grundsätzlich nicht als Verantwortlicher für übermittelte Daten gewertet werden (die Speicherung gilt als Teil der Nachrichtenübermittlung). Du schließt ja auch keinen AV-Vertrag mit deinem Telefon- und Internetanbieter, obwohl du darüber ggf. Kundendaten übermittel…