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  • Hej Mal eine kleine Umfrage. Einige hier im Forum monetarisieren ja ihre Videos oder nutzen alternative Verdienstmöglichkeiten (z.B. Amazon Partnerprogramm). Aber habt ihr dafür auch ein Gewerbe angemeldet? Wenn ihr für Ja stimmt und Lust habt, könnt ihr ja auch gerne mal in das Thema schreiben, für welche Unternehmensform ihr euch entschieden habt Die Umfrage ist anonym und das Ergebnis ist sofort einsehbar.
  • (Zitat von Knom) Das ist so nicht richtig bzw. missverständlich. Der genannte Betrag ist der Freibetrag für die Einkommenssteuer und bezieht sich dementsptechend auf das gesamte Einkommen (nicht nur den Gewinn eines einzelnen Gewerbes). Wer also z.B. bereits einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht und das Gewerbe nur nebenher führt, wird vermutlich durch seinen Job bereits weit über diesen Betrag kommen und muss den kompletten Gewinm des Nebengewerbes versteuern. P.S. Angaben beziehen sich auf…
  • Meines Wissens sind die Steuersätze bei den relevanten Steuern deutschlandweit gleich. Das wären Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Für den Einkommenssteuersatz wird das Gesamteinkommen genommen, also egal ob Gehalt, Gewerbe oder sonstige Einkünfte. Gewerbesteuer zahlt man ab 25.000€ Gewinn im Jahr mit dem Gewerbe. Umsatzsteuer zahlt man wenn der (Vor)Jahresumsatz mit dem Gewerbe über 17.500€ liegt bzw. man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Angaben wieder bezogen auf Ei…
  • (Zitat von Alter Sack) Die Ausgaben sind für die Überlegung einer Gewerbeanmeldung auch irrelevant, ohne Einnahmen ist es rechtlich nur Liebhaberei (Hobby) - oder was meinst du? (Zitat von Alter Sack) Echte Spenden bekommt man in der Regel ja nicht als YouTuber, aber dass was viele unter einer Spende verstehen (Schenkung) muss als Einnahme angegeben und entsprechend versteuert werden. (Zitat von Alter Sack) Kann man, sehr teure Sachen muss man aber über mehrere Jahre absetzen. (Zitat von Alter S…
  • (Zitat von Alter Sack) Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Natürlich hat man erstmal Ausgaben, nur ist das vorhanden sein von Ausgaben keine Grundlage für die Gewerbeanmeldung.
  • (Zitat von Leenelife) Eher nicht Das Finanzamt meldet sich aber irgendwann wegen Liebhaberei (fehlende Gewinnerzielungsabsicht), wenn man mit einem angemeldeten Gewerbe über längere Zeit keinen Gewinn macht (ich glaube spätestens nach 2 Jahren). (Zitat von Leenelife) Nagel mich nicht drauf fest, aber ich bin mir zu 95% sicher, dass man auch eine Auszahlung als Gutschein (geldwerter Vorteil) als Umsatz angeben und versteuern muss. Andernfalls könnte das meiner Ansicht nach unter Steuerhinterziehu…
  • (Zitat von Leenelife) Das ist richtig, sofern dein Haupteinkommen aus Lohneinkünften besteht, darfst du im Nebenerwerb 410€ im Jahr steuerfrei einnehmen - angeben musst du aber unbedingt alles. Bezüglich Arbeitgeber: Gesetzlich bist du erstmal nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit zu informieren. Allerdings kann eine entsprechende Klausel im Anstellungsvertrag bzw. Tarifvertrag enthalten sein und ein Verschweigen wäre dann Grund genug für eine fristlose Kündigung. …
  • (Zitat von PUBG Highlights DE) Ich befürchte, dass der Gesetzgeber da eine ganz andere Meinung vertritt Aber wie ZapZockt schon schrieb, ist es ja jedem selbst überlsssen, was er tut
  • (Zitat von ZapZockt) Das ist zwar richtig, im Falle eines Einzelunternehmens - sofern als Nebengewerbe geführt - gehört aber auch die Einkommenssteuerlast aus dem Hauptberuf mit dazu. Also so gesehen würde man da schon etwas zurück bekommen. Das Problem ist hier eher, dass dir das Finanzamt vermutlich spätestens bei der dritten Steuererklärung mit negativer Bilanz in der EÜR das Gewerbe entziehen wird. (Zitat von ZapZockt) Damit wäre ich vorsichtig. (Zitat von Tomvapor) Wenn du mit YouTube Geld …
  • (Zitat von Silbermatze) Kommt vermutlich drauf an, in welchem Monat man das Gewerbe angemeldet hat. Wenn man z.B. im November 2017 erst angemeldet hat, können durchaus die EÜR aus 2017 und 2018 negativ sein, weil 2 Monate als "Gründungsjahr" dann doch etwas wenig sind. Kommt aber sicher auch darauf an, von welchen Werten wir sprechen. Wer 200€ Einnahmen gegenüber Ausgaben in Höhe von 10.000€ glaubhaft machen will, wird da sicher schneller Probleme kriegen (Zitat von Silbermatze) Das ist wirklich…