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Zunächst ein "Hallo" in die Runde. Ich bin neu hier im Forum und dies hier ist mein erstes Posting. Und damit möchte ich auch gleich eine erste Frage loswerden: In einem meiner YT-Kanäle habe ich selbsterstellte Animationen veröffentlicht. Nun wurde ich verschiedentlich (na ja, insgesamt 2x) angesprochen, mit welchem Programm ich diese Animationen erstelle. Wenn ich nun die Software beim Namen nenne, ist das bereits Werbung und damit ein Regelverstoß meinerseits, auch wenn es sich bei der Softwa…
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Wenn ich an Talkrunden im Fernsehen denke, dann wird auch dort massivst darauf geachtet, dass keiner der Interviewpartner im Gespräch ein Produkt bzw. Hersteller benennt, auch wenn es lediglich der Information dient. Bin mir immer noch unsicher.
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"Du darfst den Namen jeder Software nennen bis er dir zum Hals raushängt." Na gut, nehme ich mal zur Kenntnis. "Schon einmal daran gedacht, dass im Fernsehen Verträge bestehen von denen du als YouTuber träumst?" Ich habe noch nie von einem Vertrag im Fernsehen geträumt, weder als YouTuber noch in einem früheren Leben.
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Vielen Dank für eure Beiträge. Jetzt hoffe ich nur, dass auch der von mir genannte Produzent, bzw. die "OpenSource-Gemeinde" es ähnlich gelassen sieht, wenn ich ihr Produkt im Zusammenhang mit meinen Animationen nenne; auch wenn sie (meine Animationen) noch einiges an Professionalität benötigen. Aber ich bin ja noch jung.
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Hi oodex, "Allerdings ist es schwer zu belegen, dass du einen Regelverstoß begangen hast und das lässt sich durch eine simple Info in der Beschreibung beheben, also keine Strafe." Dieser Satz verwirrt mich total. Beziehst du diese Aussage auf das von dir vorher erwähnte "Product Placement" oder wie ist er zu verstehen. Nach meinem Verständnis muss bei einem "Product Placement" das dafür erforderliche Häkchen beim Hochladen eines Videos gesetzt werden. Eine "simple Info in der Beschreibung" reich…
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Hi oodex, vielen Dank für Deine Mühe und die detaillierten Erläuterungen. Es war mir überhaupt nicht klar, dass bei einem "Product Placement" nach deutschem Recht ein Hinweis in den Beschreibungen erfolgen muss. Obwohl es logisch erscheint, denn der Zuschauer will/muss ja darauf hingewiesen werden. Allerdings habe ich das Thema "Product Placement" für mich etwas vernachlässigt, da es mich nicht betrifft. Trotzdem gut zu wissen. Ergo: um bei einem PP nicht in eine Grauzonen-Falle hineinzutapern -…
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Eines möchte ich aber noch loswerden: (Zitat von oodex) Ich denke mal, anders herum wird ein Schuh daraus: - Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. -