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Zitatrecht greift nur dann, wenn du dich im "besonderen Zweck" mit dem Inhalt auseinandersetzt und ein neues Werk schaffst: https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html Ob das bei dir der Fall ist, entscheiden im Zweifel immer die Richter. Abschätzen kann das aber ein Anwalt. Ich als Laie sehe hier aber schwarz: Weil Bild und Ton hier nur zum Ausschmücken dienen, du dich aber nicht wissenschaftlich damit auseinandersetzt. Videos mit Hintergrundinfos zu Songs kannst du schließlich auch ohne Einblendun…