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  • Selbstverständlich sind die Gesetzte veraltet, sie hatten damals auch einen guten Sinn, bzw. haben Ihn immer noch. Dennoch fällt !LIVE!Streaming unter Rundfunk laut Definition. Warum die diese noch nicht geändert wurden wundert mich. Immerhin hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon 2014 in die Zukunft geschaut. (Zitat von WD Deutscher Bundestag) Das Anzeigeverfahren sieht vor, dass man keine Lizenz benötigt, sonder lediglich seinen "Rundfunkkanal" anmelden muss. Natürlich gehen da…
  • (Zitat von waterwebdesign) Wie gesagt. Alle sind sich einig, dass die gesetze Angepasst werden müssen. Und zwar zu liberalerer Regulierung und nich zu mehr Regulierung. Die Lizensierungspflicht besteht aus dem Grund der Sicherung der Medienvielfalt.