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  • Fällt da nicht sogar das Arbeitsrecht darunter ? Sollte ein Eigenständiger (YouTuber) vertraglich zu 3 Videos pro Tag gezwungen werden. Das sind 21 pro Woche und wenn wir davon ausgehen das er pro Video 2 Std. braucht sind das über 40Std pro Woche, also eine Vollzeitstelle. Damit ist er wirtschaftlich von dem Unternehmen abhängig und diese dazu verpflichtet ihn zu vergüten. Ich gehe kaum davon aus das er 8,5 € pro Std bekommt und somit dürfte der Vertrag eh hinfällig sein. Ob das jetzt so richti…
  • Glaub von diesen dubiosen Netzwerken gibt es eine Menge. Schließlich ist das leicht verdienste Geld für wenig Arbeit, kann die also durchaus verstehen. Nur schade das denen soviel in die "Falle" gehen.