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  • Zum Monetarisieren, wie auch zum Nutzen, von fremden Material brauchst grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers. Ohne die würde ich es nicht nutzen. Ein einzelner Screenshot mag in Deutschland unter das Zitatrecht fallen und die Nutzung ok sein, aber da bin ich mir a) nicht sicher ob das Recht wirklich greift und b) wird das auch schwierig gegenüber YouTube zu erklären bzw. vor einem Strike schützt das leider auch nicht wirklich. In den USA dürfte das (schon wieder dieser Konjunktiv) unter Fair …