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  • Wie schon angemerkt wurde, hier müssen wir zwischen zwei Fällen unterscheiden: A: Du kannst einwandfrei nachweisen, dass du die Urheberrechte an dem hochgeladenen Material besitzt. (z.B. ein VLOG von dir als Person) B: Du kannst nicht nachweisen, dass die Urheberrechte bei dir liegen oder sie liegen nicht vollständig bei dir. (z.B. Let's Plays) Im Falle A ist die Sache recht eindeutig. Wurde ein Video von dir geklaut und hochgeladen wo du drauf zu erkennen bist, sei es z.B. eine Facecam, dann wu…