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Habe einen generellen Gewerbeschein. Weniger wegen Twitch/YouTube, mehr wegen echter gewerblicher Tätigkeit, nebenberuflich versteht sich. Der Gewerbeschein ist jedoch auch für Einnahmen durch Dienstleistungen online ausgelegt, weswegen ich das problemlos einbeziehen kann. Man muss immer daran denken. Wenn man eine Gewinnabsicht hat, ist es schon ein Gewerbe. Man kann jetzt also beispielsweise nicht einfach einen Onlineshop aufbauen und erstmal schauen was passiert. Die Amtswege sind vorher zu g…