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  • Habe einen generellen Gewerbeschein. Weniger wegen Twitch/YouTube, mehr wegen echter gewerblicher Tätigkeit, nebenberuflich versteht sich. Der Gewerbeschein ist jedoch auch für Einnahmen durch Dienstleistungen online ausgelegt, weswegen ich das problemlos einbeziehen kann. Man muss immer daran denken. Wenn man eine Gewinnabsicht hat, ist es schon ein Gewerbe. Man kann jetzt also beispielsweise nicht einfach einen Onlineshop aufbauen und erstmal schauen was passiert. Die Amtswege sind vorher zu g…
  • Natürlich @Tobias Grund, aber die wenigsten werden wirklich Geld verdienen mit YT oder Twitch. Lass das mal 1-2% sein, wenn überhaupt. Viele stellen sich das alles bekanntlich sehr einfach vor mit dem Geld verdienen.
  • Handel und Dienstleistung sind 2 Paar Schuh. Dennoch muss man es anmelden, da eine Gewinnabsicht zu erwarten ist. Was das Finanzamt dann sagt, steht auf einem anderen Blatt. Aber für dich selbst ist dieser Weg wichtig, um dich abzusichern.