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  • Ganz schön "merkwürdig", was ich hier so lese, und das ist noch moderat ausgedrückt. GamingInsel , wenn Du Material anderer Youtuber nutzt, egal, was für einen Status die haben (privat, Firma, Band), ist das Nutzung von Fremd-Content, egal, ob der betroffene Youtuber davon weiß oder nicht. Wenn die andere Seite Dir auf Anfrage etwas genehmigt, kann diese andere Seite diese Genehmigung jederzeit wieder zurück ziehen...will man das absichern, braucht's Verträge o. ä., sprich auch kompetente Unters…
  • (Zitat von GoetzSaCbebu) Du verwechselt da nur allzugern etwas: "Im Zweifel für den Angeklagten" ist ein Statement aus dem Strafrecht, nicht aus dem Zivilrecht. Wer Fremd-Content nutzt, begeht zunächst einmal keine Straftat, sondern gerät in Konflikt mit dem Urheberrecht, wie Kilo ganz korrekt angemerkt hat, so etwas sind Antragsangelegenheiten, da gibt's "Kläger" und "Beklagte", aber keine "Angeklagten". Wie Kilo desweiteren völlig zutreffend geschrieben hat: Gerade Du müsstest das doch wissen.…