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  • Ob man etwas ernst meint oder nicht, ist vollkommen egal, bei einer Verurteilung. Wenn man z.B. so einen Scheiß Youtube-Prank macht und so tut, als ob man jemanden am Geldautomaten überfällt und danach dann sagt "Haha, Spaß, versteckte Kamera!", dann ist das ein Überfall am Geldautomaten. Und es gibt Videobeweismaterial. Wenn man sagt, dass die Lokführer vergast werden sollen, dann hat man das gesagt und kann sich nicht herausreden mit "Das war nicht so gemeint". "Satire" und "schwarzer Humor" s…