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  • Hallo miteinander, Ich bekomme von einem namenhaften Hersteller Artikel kostenlos für Aufnahmen geschenkt und darf diese im Anschluss behalten. Steuerlich ist es ja so, dass diese (wenn Wert >10eur) als Einnahme verbucht werden müssen. Das will und werde ich auch tun. Nun stellt sich für mich die Frage: Mit welchem Wert genau. lt Steuerrecht mit dem lokal üblichen Preis (sprich Standart Online Preis zB bei Amazon). Nun habe ich jedoch schon mehrfach gelesen, dass man auch den „Verkaufswert“ oder…
  • Hi Treknerd, danke für deinen Post. Also wäre mein Weg: Bei Idealo durchschnittlichen Preis raussuchen, davon 30% abziehen (weil der Artikel gebraucht ist) und diesen Endbetrag dann als Einnahme versteuern? Hast du ganz zufällig noch irgend eine Quelle oder so auf die man sich berufen kann? Auf jeden Fall super, dass mal jemand etwas genaueres dazu weiß
  • Hi vielen Dank aber jetzt bin ich ultimativ verwirrt. Da steht man soll pauschal mit 30% besteuern. Das wäre ja was völlig andres, als 30% vom UVP abziehen. Ehrlich gesagt wüsste ich auch gar nicht wie ich das in der EÜR abbilden soll. ich dachte bisher diese 30% Regel gibt es, wenn Unternehmen die versteuerung übernehmen und der influencer steuerlich somit raus wäre.
  • Kurzes Update: inzwischen habe ich mich an einen Steuerberater gewandt. Zwei Erkenntnisse: 1. Man sollte wirklich alles angeben. Die Finanzämter prüfen jetzt nicht zwingend euch/euren Kanal. Aber sie prüfen die Firmen die Artikel rausgeben. Und zwar genau dahingehend, ob die Empfänger das dann auch angeben (Geht wohl recht einfach über das zuständige Finanzamt des Artikelempfängers). 2. Es gibt keine klare Regel von wegen „30% Abzug wegen Gebrauchsspuren nach Test“. Man kann es probieren, aber l…