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  • Du zahlst keine Umsatzsteuer auf Google Einnahmen. Das macht Google. Du schreibst ja schon "Reverse-Charge-Verfahren." Du musst das entsprechend auf der Umsatzsteuervoranmeldung und später bei der Umsatzsteuererklärung angeben. Ist etwas tricky. Du brauchst auch die Umsatzsteuer ID von Google. Die musst du angeben. Wenn dein Steuerberater das nicht weiß, dann such dir lieber sofort einen neuen für den Neuland Part Erstell dir für deine Unterlagen Rechnungen. Also Rechnungstellung an Google. Die …